Satzung der GRAS-Hochschulgruppe
Fassung vom 12.09.2015

§ 1 Name und Sitz

(1) Die Hochschulgruppe trägt den Namen „Grüne & Alternative Student*innen Bochum“. Die allgemeine Abkürzung dafür lautet „GRAS Bochum“. Die Hochschulgruppe ist eine hochschulpolitische Liste an der Ruhr-Universität Bochum.
(2) GRAS Bochum ist parteiunabhängig tätig. Die Hochschulgruppe gehört „Campusgrün – dem Bündnis grün-alternativer Hochschulgruppen“, sowie der „Landeskoordination CampusGrün NRW“ an.
(3) Sitz von GRAS Bochum ist Bochum.

§ 2 Aufgaben und Ziele

GRAS Bochum stellt sich folgenden Aufgaben und Zielen:
  • Förderung der politischen Bildung und Teilhabe aller Student*innen durch Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.
  • Bereitstellung eines offenen Forums für grüne und alternative (Hochschul-)Politik.
  • Vertretung der Vorstellungen ihrer Mitglieder und Wähler*innen.
  • Mitarbeit in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung als Initiative und hochschulpolitische Liste.
  • Mitwirkung an der Gestaltung einer demokratischen und nachhaltigen Universität, sowie eines ökologischen Campus‘.
  • Beitrag zu einer gesellschaftlichen Transformation.
  • Einsatz für ein soziales, selbstbestimmtes, freies, qualitativ hochwertiges Studium.
  • Kritische und akademische Begleitung der gesellschaftlichen Systeme.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied bei GRAS Bochum kann jede*r Student*in der Ruhr-Universität Bochum sein, welche*r die Grundsätze von GRAS Bochum anerkennt und teilt.
(2) Die Mitgliedschaft ist formlos auf einem Plenum zu erklären. Erhebt sich im Plenum kein mehrheitlicher Widerspruch gilt die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten. Die Mitgliedschaft ist im Protokoll zu vermerken.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
  • durch Exmatrikulation
  • durch Austritt
  • durch Ausschluss durch eine Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit
Der Austritt wird gegenüber dem Plenum oder über den Mailverteiler erklärt. Der Austritt wird im Protokoll des Plenums, bzw. bei Austrittserklärung über Mail im Protokoll des nächsten regulären Plenums vermerkt.
(4) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze von GRAS Bochum verstößt und der Hochschulgruppe damit schweren Schaden zufügt, kann jedes Mitglied den Ausschluss beantragen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.
(5) Bei GRAS Bochum kann auch ohne Mitgliedschaft mitgearbeitet werden.
(6) Alle Kandidat*innen, welche für GRAS Bochum in der studentischen Selbstverwaltung kandidieren sind automatisch Mitglieder von GRAS Bochum. Für ein Ende der Mitgliedschaft gilt §3 Absatz (3).

§ 4 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ von GRAS Bochum. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie tagt öffentlich, mit der Möglichkeit durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte festzulegen.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Sie wird von den zwei Koordinator*innen oder durch mindestens 7 Mitglieder einberufen. Dies wird per Mail mindestens 9 Werktage vorher bekanntgegeben. Die Ladungsfrist beträgt 5 Werktage unter Angabe einer Tagesordnung, die Sitzung wird durch die Koordination geleitet. Alternativ kann eine Versammlungsleitung gewählt werden. Die Einladung erfolgt ebenso per E-Mail.
(3) Die Mitgliederversammlung
  • ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind
  • bestimmt die Grundsätze der politischen und organisatorischen Arbeit von GRAS Bochum mit 2/3-Mehrheit
  • beschließt die Kandidat*innenlisten für Gremien der universitären Selbstverwaltung; die Listen sind quotiert aufzustellen
  • beschließt über eingebrachte Anträge
  • wählt und entlastet die Koordinator*innen
  • wählt die*den Finanzbeauftragte*n
  • wählt Delegierte für Bundes- und Landesdelegiertenversammlungen
  • kann Mitglieder mit 2/3-Mehrheit ausschließen
  • beschließt und ändert die Satzung in 2/3-Mehrheit
  • kann GRAS Bochum mit ¾-Mehrheit auflösen.
(4) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, ein Konsens wird angestrebt.
(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und den Mitgliedern innerhalb einer Woche bekannt zu geben.
(6) Anträge können von jedem Mitglied bis einen Tag vor der Mitgliederversammlung über die Mailingliste gestellt werden und müssen der Koordination bei gleicher Frist in schriftlicher Form zugänglich gemacht werden.
(7) Spontane Anträge und Anträge von Nicht-Mitgliedern können auf der Mitgliederversammlung gestellt werden, wenn sich kein Einspruch erhebt.

§ 5 Koordination

(1) Aus der Mitte der Mitglieder werden zwei gleichberechtigte Koordinator*innen gewählt. Mindestens ein*e der beiden Koordinator*innen muss weiblich sein.
(2) Die Koordination führt die laufenden Geschäfte von GRAS Bochum im Rahmen dieser Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, sowie des Plenums. Die Koordination leitet das, in der Regel wöchentlich stattfindende, Plenum und protokolliert die Ergebnisse. Die Koordination gibt die Ergebnisse zeitnah allen Mitgliedern via Mail zur Kenntnis.
(3) Die Koordination wird für ein Semester gewählt, kann durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit abberufen werden und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 6 Finanzbeauftragte*r

(1) Aus der Mitte der Mitglieder wird ein*e Finanzbeauftragte*r gewählt.
(2) Die Aufgaben der*des Finanzbeauftragten belaufen sich auf die Verwaltung der Finanzmittel von GRAS Bochum entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder des Plenums.
(3) Die*der Finanzbeauftragte wird für ein Semester gewählt, kann durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit abberufen werden und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 7 Plenum

Das Plenum findet in der Regel wöchentlich statt. Der Ort sollte frühzeitig über alle Kommunikationsmedien, mindestens aber über die Mailingliste, die Homepage und die Facebookseite von GRAS Bochum mit der Angabe des Datums und der Uhrzeit öffentlich bekanntzugeben. Das Plenum beschäftigt sich mit der alltäglichen Arbeit von GRAS Bochum. Das Plenum findet öffentlich statt. Das Plenum wird von der Koordination geleitet und protokolliert. Es werden nach Möglichkeit quotierte Redelisten geführt. Das Plenum kann einfache Beschlüsse über politische und organisatorische Arbeit fällen. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung haben bindende Wirkung für die Plena. Das Plenum beschäftigt sich mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und verteilt anstehende Aufgaben an sogenannte Beauftragte. Auch mehrere Personen können mit einer Aufgabe gemeinschaftlich betraut werden.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

(1) GRAS Bochum strebt an, Beschlüsse konsensual zu fassen.
(2) Eine einfache Mehrheit bedeutet das Überwiegen der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen.
(3) Abstimmungen sind offen. Auf Antrag eines der anwesenden Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt.

§ 9 Auflösung

(1) Die Auflösung von GRAS-Bochum kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an den Bundesverband Campusgrün.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

DIE GRÜNDUNGSMITGLIEDERVERSAMMLUNG FAND STATT AM 12.09.2015