PRESSEFREIHEIT


Eine freie Presse ist seit jeher ein Garant für eine freie Gesellschaft. Dies gilt im Großen wie im Kleinen. Auf dem Campus steht es nicht immer blendend um die Freiheit der Presse. Im Frühjahr versuchten Teile des amtierenden AStA, die Einstellung eines FSVK-Redakteurs bei der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (:bsz) zu verhindern, weil er sich in der Vergangenheit kritisch über die Politik der Studierendenvertretung geäußert hatte. Wenn kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen, ist das nicht hinnehmbar!

Um kritische Berichterstattung möglichst im Keim zu ersticken, wird von den Redakteur*innen der :bsz allen Ernstes verlangt, sämtliche Artikel über die Politik – und Verfehlungen – des AStA zur Zensur vorzulegen. Ein solcher Umgang hat nichts an einer freien Universität zu suchen! Kritik muss dort, wo sie notwendig ist, auch möglich sein. Ganz egal, wie unangenehm sie ausfallen sollte.

Solche Vorgänge kennen wir sonst nur aus Diktaturen, nicht jedoch aus demokratischen Verhältnissen, die an der Uni vorherrschen sollten.

Da die :bsz neben dem Campus-Radio CT die einzige hochschulöffentliche Pressestimme der Studierendenschaft darstellt, gleicht die geforderte Einflussnahme des AStA einem Skandal, der seinesgleichen sucht.

Mit den undemokratischen Verhältnissen und der Behinderung der Pressearbeit muss Schluss sein, denn Pressefreiheit ist ein Menschenrecht, über das sich der amtierende AStA nicht so einfach hinwegsetzen kann.